Anwaltskosten
Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gebührensystem des RVG ist sehr vielschichtig und umfangreich. Je nach Sachlage erfolgt die Abrechnung unter Zugrundelegung von Wertgebühren, Rahmen- oder Festgebühren sowie Honorarvereinbarungen unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Eine Schätzung der zu erwartenden Kosten ist daher erst nach Kenntnis des konkreten Sachverhaltes möglich. Dabei bin ich stets bemüht die Gebührenschätzung für meine Mandanten transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Eine kostenlose Beratung ist nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubt.

Ebenso untersagt die Bundesrechtsanwaltsordnung erfolgsabhängige Honorarvereinbarungen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars würde ansonsten Gefahr mit sich bringen, dass der Rechtsanwalt von sach- und rechtsfremden Motiven geleitet wird, um die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Erfolgsbeteiligung zu schaffen.

Ein diesen Verboten zuwiderlaufendes Verhalten setzt den Anwalt wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen seiner Kollegen und der Berufsverbände aus.

Abschließend gilt es hier noch einmal zu betonen: Der Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seinen Mandanten zu vermeiden und ihn entsprechend zu beraten!