| Anwaltskosten |
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Die Kosten für
anwaltliche Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gebührensystem des RVG
ist sehr vielschichtig und umfangreich. Je nach Sachlage erfolgt die
Abrechnung unter Zugrundelegung von Wertgebühren, Rahmen- oder
Festgebühren sowie Honorarvereinbarungen unter Berücksichtigung des
Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Eine Schätzung der zu
erwartenden Kosten ist daher erst nach Kenntnis des konkreten
Sachverhaltes möglich. Dabei bin ich stets bemüht die
Gebührenschätzung für meine Mandanten transparent und
nachvollziehbar zu gestalten.
Eine kostenlose Beratung ist nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubt. Ebenso untersagt die Bundesrechtsanwaltsordnung erfolgsabhängige Honorarvereinbarungen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars würde ansonsten Gefahr mit sich bringen, dass der Rechtsanwalt von sach- und rechtsfremden Motiven geleitet wird, um die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Erfolgsbeteiligung zu schaffen. Ein diesen Verboten zuwiderlaufendes Verhalten setzt den Anwalt wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen seiner Kollegen und der Berufsverbände aus. Abschließend gilt es hier noch einmal zu betonen: Der Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seinen Mandanten zu vermeiden und ihn entsprechend zu beraten!
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